ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER HEATEX GLASS BV
ALLGEMEINER TEIL
Artikel 1: Definitionen
Vertrag: der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, bestehend aus (i) der Rechnung und (ii)
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
„Anwendbare Gesetze“ sind Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Kodizes, Regeln, Anordnungen, Genehmigungen, Richtlinien,
Lizenzen, Zertifizierungen, Erlasse, Richtlinien zu Standards oder Interpretationen, die von einer Regierung auferlegt werden
Behörde oder Behörde oder Aufsichtsbehörde, die für diese Vereinbarung oder die Produkte gelten;
Käufer: die Gegenpartei des Verkäufers, der Kunde, der Klient; wie auf der Rechnung angegeben;
Produkte: die vom Verkäufer an den Käufer verkauften Produkte;
Verkäufer: der Verkäufer, eine niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Laan van Kronenburg 14, 1183 AS,
Amstelveen, Niederlande, auch firmierend unter dem Namen Heatex Products and Gourmet Supplies,
der Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
Geschäftsbedingungen: diese Geschäftsbedingungen des Verkäufers, bestehend aus a (i) einem allgemeinen Teil und (ii)
und ein zusätzlicher Teil, der speziell für Käufer gilt, die Wiederverkäufer/Distributoren im Gastronomiebereich sind. Diese
Für alle Angebote und Verträge zwischen dem Verkäufer gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und dem Käufer, soweit nicht ausdrücklich von diesen Geschäftsbedingungen abgewichen wird
von den Parteien schriftlich.
Artikel 2: Preise
2.1 Die in den Verträgen genannten Preise gelten für Lieferung ab Lager, in Euro, einschließlich
Verladekosten, ohne niederländische Mehrwertsteuer, staatliche Abgaben, Ausfuhrzölle, Versandkosten, Fracht
Spesen, Bearbeitungsspesen und Verpackungskosten, sofern nichts anderes bestimmt ist
ausdrücklich vereinbart.
2.2 Die Preise basieren auf den Tarifen, Löhnen, Steuern, Treibstoffpreisen, Abgaben, Preisen etc. in ihrer jeweils gültigen Fassung
das Datum des Angebots oder des Vertragsabschlusses, je nach Fall, unter normalen
Umstände und während der normalen Arbeitszeit. Die Preise werden in Zukunft nicht unbedingt vereinbart
die gleichen sein wie in einer früheren Vereinbarung.
2.2 Da die Produkte Preisschwankungen unterliegen, kann der Verkäufer Preiserhöhungen weitergeben, wenn die Preise steigen
sich um mehr als 5 % erhöht hat, wenn (i) zwischen dem Zeitpunkt der Annahme und dem Zeitpunkt der
Lieferung oder (ii) zwischen dem Zeitpunkt der Ausstellung des Vertrags durch den Verkäufer und der Annahme durch den Käufer hat
mehr als einen (1) Monat vergangen sind, in Bezug auf die Preisänderungen aufgetreten sein können, z
B. Wechselkurse, Löhne, Rohstoffe oder Verpackungsmaterialien.
Artikel 3 Lieferung
3.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager des Verkäufers, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
3.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem der Verkäufer sie ihm anbietet oder liefert oder von Dritten liefern lässt oder zu dem ihm die Produkte gemäß der bereitgestellt werden Vereinbarung.
3.3 Wenn der Käufer die Annahme verweigert oder die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen nicht bereitstellt, ist der Verkäufer berechtigt, die Produkte auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern.
3.4 Wenn der Käufer die Produkte nicht innerhalb einer Woche abnimmt, ist der Verkäufer berechtigt, die Produkte an eine andere Partei zu verkaufen. Ist dies nicht möglich, ist der Verkäufer berechtigt, die Produkte zu vernichten. Der Käufer trägt den Schaden, der dem Verkäufer durch den Verkauf der Produkte an eine andere Partei oder durch deren Vernichtung entsteht.
3.5 Wenn der Verkäufer eine Lieferfrist angegeben hat, ist diese Frist als Richtwert zu betrachten. Ein angegebener Liefertermin kann daher niemals als feste Frist angesehen werden. Bei Überschreitung einer Frist muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
3.6 Benötigt der Verkäufer im Rahmen der Vertragserfüllung Informationen vom Käufer, beginnt die Lieferfrist, nachdem der Käufer dem Verkäufer diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.
3.7 Der Verkäufer ist berechtigt, die Produkte in Teillieferungen zu liefern. Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen gesondert in Rechnung zu stellen.
Artikel 4 Inspektionen, Beschwerden
4.1 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung/Übergabe, in jedem Fall jedoch innerhalb von 2 Werktagen, zu prüfen oder durch Dritte prüfen zu lassen. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob Qualität und Menge der gelieferten Ware der Vereinbarung entsprechen.
4.2 Wenn dem Käufer ein Muster gezeigt wurde, muss davon ausgegangen werden, dass dieses Muster nur als Hinweis gezeigt wurde, ohne dass die Ware damit übereinstimmen muss, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart, dass die Ware derselben entsprechen wird. Abweichungen in Qualität, Farbe, Geruch, Gewicht, Konzentration, Menge und Größe zwischen 0 und 5 % sind vom Käufer zu akzeptieren.
4.3 Sichtbare Mängel müssen dem Verkäufer innerhalb von 2 Werktagen nach Lieferung schriftlich gemeldet werden. Die Inverzugsetzung muss den Mangel so genau wie möglich beschreiben, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.
4.4 Bei rechtzeitiger Reklamation gemäß vorstehendem Absatz bleibt der Käufer zur Abnahme und Bezahlung der gekauften Produkte verpflichtet. Wenn der Käufer defekte Produkte zurücksenden möchte, darf er dies nur nach Einholung der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers auf die vom Verkäufer angegebene Weise auf Kosten des Käufers in unbeschädigtem Zustand und in der Originalverpackung tun.
4.5 Der Käufer muss dem Verkäufer auf erstes Verlangen des Verkäufers ermöglichen, die verkaufte Ware zu besichtigen, um festzustellen, ob die Reklamation berechtigt ist.
4.6 Bei berechtigter Beanstandung wird der Verkäufer die gelieferte Ware ersetzen, es sei denn, dies ist für den Käufer bis dahin nachweislich gegenstandslos geworden. Ist dies der Fall, hat der Käufer dies mitzuteilen
Verkäufer schriftlich. Der Verkäufer haftet in jedem Fall nur innerhalb der Grenzen der Artikel „Gewährleistung“ und „Haftung“.
Artikel 5 Zahlung
5.1 Die Zahlung erfolgt per Vorkasse. Ohne Zahlungseingang wird der Verkäufer die Produkte nicht liefern.
5.2 Nur wenn der Verkäufer schriftlich bestätigt hat, auf die Vorauszahlung zu verzichten und stattdessen die Zahlung nachträglich anzunehmen, gilt Folgendes:
A. Der Verkäufer kann eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung verlangen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, den Vertrag einzuhalten oder zu liefern.
B. Leistet der Käufer die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist, gerät er von Rechts wegen in Verzug. In diesem Fall schuldet der Käufer dem Verkäufer 1,5 % Zinsen pro Monat oder angefangenem Monat, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz oder der gesetzliche Handelszinssatz ist höher, in diesem Fall gilt der höchste Zinssatz. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs des Käufers bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung berechnet.
C. Wenn der Käufer aufgelöst wird, für insolvent erklärt wird oder Konkurs anmeldet, zum gesetzlichen Vergleich gemäß dem niederländischen Gesetz über die Zusammensetzung natürlicher Personen [Wet schuldsanering natuurlijke personen] zugelassen wird, unter Vormundschaft gestellt wird, gegen ihn gepfändet wird oder a Zahlungseinstellung – vorläufiger oder sonstiger Art – werden die Ansprüche des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig.
D. Zahlungen werden zunächst zur Deckung der Kosten, dann zur Deckung etwaiger fälliger Zinsen und zuletzt zur Deckung der Hauptsumme und der aufgelaufenen Zinsen verwendet.
e. Wenn der Käufer vertragswidrig oder mit der Erfüllung oder rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug ist, trägt der Käufer alle angemessenen Kosten, die für die außergerichtliche Zahlung entstehen. Die Inkassokosten betragen 15 % der ausstehenden geschuldeten Hauptforderung, wobei der Mindestbetrag 500 EUR beträgt. Wenn dem Verkäufer höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig waren, kommen auch diese Kosten für eine Erstattung infrage. Etwaige angemessene Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.
F. Alle vom Verkäufer gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer alle seine Verpflichtungen aus den mit dem Verkäufer geschlossenen Verträgen erfüllt hat.
Artikel 6 Gewährleistung
6.1 Die vom Verkäufer gelieferten Waren entsprechen den vom Hersteller festgelegten und branchenüblichen Anforderungen und Produktinformationen.
6.2 Diese Garantie ist beschränkt auf:
- Lieferungen an Käufer innerhalb der EU;
- die Herstellergarantie.
6.3 Diese Garantie erlischt:
- bei unsachgemäßer oder unsachgemäßer Verwendung, Lagerung oder Transport;
- wenn die Produkte vom Käufer oder von Dritten verarbeitet, verwechselt oder behandelt wurden; Und
- bei Einwirkung von Gefahrstoffen oder zu hohen oder zu niedrigen Temperaturen;
- wenn das gelieferte Produkt nicht gemäß der Bedienungsanleitung verwendet und verarbeitet wird; oder
- bei Verwendung zu einem anderen als dem vom Käufer dem Verkäufer angegebenen Zweck oder zu einem Zweck, für den die Ware nicht geeignet ist.
6.4 Solange der Käufer seine Verpflichtungen aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen nicht erfüllt, kann er sich nicht auf diese Garantiebestimmung berufen.
Artikel 7 Haftung und Entschädigung
7.1 Wenn vom Verkäufer gelieferte Produkte mangelhaft sind, ist die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer auf die Bestimmungen beschränkt, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter der Überschrift „Gewährleistung“ festgelegt sind.
7.2 Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für die Zusammensetzung oder das Vorhandensein von gesetzlich verbotenen Stoffen oder Bakterien in der gelieferten Ware. Für diesbezügliche Haftungsansprüche hat der Käufer den Hersteller zu belangen.
7.3 Der Käufer ist dafür verantwortlich, sich über die in seinem Land geltenden Gesetze und Vorschriften zu informieren. Der Verkäufer haftet nicht, wenn das Land des Käufers den Verkauf der vom Käufer gekauften Waren verbietet.
7.4 Der Verkäufer haftet niemals für die Minderung der Qualität der gelieferten Ware mehr als 2 Tage nach Lieferung, da der Verkäufer nicht in der Lage ist, die Qualität und Quantität der Ware nach Lieferung zu beheben.
7.5 Wenn der Verkäufer für einen direkten Schaden haftet, ist diese Haftung auf den von seinem Versicherer gezahlten Betrag oder in jedem Fall auf den Kaufpreis der Produkte beschränkt.
7.6 Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für mittelbare Schäden, einschließlich Folgeschäden, Umsatz- und Gewinnausfall, entgangene Einsparungen und etwaige Schäden aufgrund einer Betriebsunterbrechung.
7.7 Wenn der Verkäufer von einem Dritten für Schäden haftbar gemacht wird, für die er gemäß dem Vertrag mit dem Käufer oder gemäß diesen Geschäftsbedingungen nicht haftet, wird der Käufer ihn diesbezüglich vollständig schadlos halten.
7.8 Unter keinen Umständen haftet der Verkäufer für:
- Schäden, gleich welcher Art, die dadurch verursacht wurden, dass der Verkäufer aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Käufers tätig wurde;
- Abweichungen, Beschädigungen, Fehler und Mängel, die an den vom Käufer genehmigten Produkten/Mustern unbemerkt geblieben sind;
- Schäden durch Rohstoffe, die für ungeeignet erklärt wurden, weil sich seit der Lieferung Umwelt- oder andere Gesetze geändert haben;
- Schäden infolge einer Verwendung, die nicht der Bedienungsanleitung oder den Produktspezifikationen entspricht.
7.9 Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für Schäden, die aus einer erteilten Beratung resultieren. Die Beratung erfolgt stets auf der Grundlage der dem Verkäufer bekannten Tatsachen und Umstände sowie gegenseitiger Beratungen, wobei der Verkäufer stets die Absicht des Käufers als Richtlinie und Ausgangspunkt verwendet.
7.10 Der Käufer sollte sich vorab vergewissern, ob die gekaufte Ware für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet ist. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die gekaufte Ware nicht für den vorgesehenen Gebrauch geeignet ist, haftet der Verkäufer nicht für daraus resultierende Schäden.
7.11 Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Haftungsbeschränkungen in Bezug auf direkte Schäden gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen ist.
7.12 Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstehen und dem Käufer zuzurechnen sind.
7.13 Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Ausgaben, Schäden und Verlusten frei (einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte, indirekte oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Reputationsverlust und alle Zinsen, Strafen und Rechtskosten (berechnet auf eine vollständige Entschädigungsbasis) und alle anderen angemessenen professionellen Kosten und Ausgaben), die dem Verkäufer aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen gegen den Verkäufer wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung geltender Gesetze entstehen oder entstehen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem ergeben Lieferung oder Nutzung der Produkte.
Artikel 8 Gefahrübergang/Transport
8.1 Das Risiko in Bezug auf den Verlust oder die Beschädigung der vertragsgegenständlichen Produkte geht zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, zu dem dieselben Produkte rechtlich und/oder tatsächlich an den Käufer geliefert werden und daher unter den Käufer fallen Kontrolle des Käufers oder unter der Kontrolle eines vom Käufer benannten Dritten.
8.2 Wenn der Verkäufer für den Transport oder die Lagerung der vertragsgegenständlichen Produkte sorgt, erfolgt dies vollständig auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
8.3 Wenn und soweit sich der Verkäufer verpflichtet, die Waren zu transportieren, zu lagern, zu versenden oder zu verpacken oder ähnliche Pflichten in Bezug auf die Waren übernimmt, bestimmt der Verkäufer nach eigenem Ermessen, wie diese Pflicht erfüllt wird. Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt der Käufer alle Risiken, einschließlich des Risikos jeglicher Fahrlässigkeit oder Unterlassung seitens des Spediteurs.
8.4 Sonderwünsche des Käufers bezüglich Transport, Versand oder Lagerung werden nur erfüllt, wenn der Käufer erklärt hat, dass er die entsprechenden Mehrkosten trägt.
Artikel 9 Höhere Gewalt
9.1 Die Parteien sind nicht verpflichtet, eine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie daran aufgrund eines Umstands gehindert sind, der nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder eine vorsätzliche Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist
Teil der Partei, der sich auf diesen Umstand beruft und der nicht durch Gesetz, Rechtsakt oder allgemein herrschende Meinung bestimmt wird, trägt diese Partei.
9.2 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter dem Begriff „höhere Gewalt“ neben seiner Bedeutung nach Gesetz und Rechtsprechung alle äußeren Ursachen, vorhersehbar oder unvorhersehbar, zu verstehen, die der Verkäufer nicht beeinflussen kann, wie z Staus, Strom-/Computerausfälle, Exporthindernisse, Unfälle, Diebstahl, Feuer, Pandemie und deren Folgen für deren Herstellung und Transport, Erkrankungen des Personals und Lieferverzögerungen bei Lieferanten, aufgrund derer der Verkäufer seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann, oder termingerecht auszuführen. Dazu gehören Streiks im Unternehmen des Verkäufers.
Artikel 10 Geistiges Eigentum und Urheberrechte
10.1 Alle vom Verkäufer gelieferten Waren sowie vom Verkäufer zur Verfügung gestellte Muster, Berechnungen und Prospekte sind ausschließlich zur Verwendung durch den Käufer bestimmt und dürfen nicht vervielfältigt, weiterverkauft, angepasst, verändert, kopiert, vervielfältigt, veröffentlicht oder veröffentlicht werden vom Käufer ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers Dritten zur Kenntnis gebracht werden, es sei denn, dass sich aus der Art der verkauften Ware oder der zur Verfügung gestellten Unterlagen etwas anderes ergibt.
10.2 Der Käufer darf den Herstellernamen oder die Marke nicht von der Verpackung der gelieferten Ware oder dem Beipackzettel entfernen.
Artikel 11 Ausfuhr
11.1 Sofern nicht anders vereinbart, muss die Zahlung für Exportgeschäfte durch ein bestätigtes und unwiderrufliches Akkreditiv erfolgen, das von einer niederländischen Bank ausgestellt wurde. Aufgrund dieses Akkreditivs sind sowohl Umladungen als auch Teillieferungen zulässig. Das Akkreditiv kann vom Verkäufer übertragen werden.
11.2 Der Käufer garantiert, dass für den Fall, dass für die Einfuhr der Waren in das Bestimmungsland eine Einfuhrbescheinigung oder -lizenz erforderlich ist, eine solche Einfuhrbescheinigung oder -lizenz vor dem Versand eingeholt wurde oder werden wird, andernfalls wird der Käufer dies tun für daraus entstehende Schäden haften.
Artikel 12 Streitigkeiten
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das zuständige Gericht in Amsterdam, Niederlande.
Artikel 13 Anwendbares Recht
Alle Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegen niederländischem Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
BEDINGUNGEN FÜR FOOD SERVICE WIEDERVERKÄUFER/HÄNDLER
Zusätzlich zum Allgemeinen Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Bedingungen für Food-Service-Wiederverkäufer/-Distributoren.
1. Definitionen
„Anwendbare Gesetze“ bezeichnet Gesetze, Vorschriften, Satzungen, Kodizes, Regeln, Anordnungen, Genehmigungen, Richtlinien, Lizenzen, Zertifizierungen, Dekrete, Richtlinien oder Auslegungen von Standards, die von Regierungsbehörden, Behörden oder Aufsichtsbehörden auferlegt werden und für diese Vereinbarung oder die Produkte gelten ;
„Ladegeräte“ bezeichnet alle Marken und Verpackungsformate von Lachgas-Ladegeräten, die ausschließlich vom Verkäufer verkauft werden;
„Spender“ bezeichnet alle Schlagsahnekapseln und kulinarischen Kapselspender, die ausschließlich vom Verkäufer verkauft werden;
„Produkt(e)“ umfasst Ladegeräte, Spender und alle Produkte, die vom Verkäufer gekauft oder lizenziert werden können;
„Garantiezeitraum“ bedeutet (a) für Ladegeräte eine 5-jährige Garantie ab Produktionsdatum und (b) für Dispenser eine lebenslange Garantie. Für Zubehör oder Teile gilt keine Garantie.
2. Wiederverkauf
Der Käufer darf Produkte weiterverkaufen, vorausgesetzt, dass der Käufer und diese Händler jedem verkauften oder vertriebenen Produkt eine Kopie dieser Dokumentation beifügen, die der Verkäufer für dieses Produkt bzw. diese Produkte bereitstellt.
3. Sicherheit und Einschränkungen
Die Produkte werden nur für die Zubereitung von Speisen und Getränken hergestellt. Der Missbrauch der Produkte ist strengstens untersagt. Die Produkte enthalten Lachgas. Das Einatmen von Lachgas birgt das Risiko schwerwiegender gesundheitlicher Folgen. Der Verkauf der Produkte in dem Wissen, dass sie auf diese Weise missbraucht werden könnten, ist strafbar. Die Richtlinie des Verkäufers besteht darin, alle vernünftigerweise möglichen Schritte zu unternehmen, um den Missbrauch der Produkte zu verhindern. Der Käufer stimmt zu, dass der Verkauf der Produkte durch den Verkäufer an den Käufer davon abhängig ist, dass der Käufer diese Richtlinie einhält und jedem Käufer, der die Produkte vom Käufer kauft, eine identische Beschränkung auferlegt. Die spezifischen Einschränkungen in dieser obligatorischen Richtlinie sind unten aufgeführt:
1. Der Käufer bestätigt, stimmt zu und verpflichtet sich, dass die Produkte nur an Catering-Unternehmen und legitime Einzel- und Großhändler verkauft werden. Der Käufer verpflichtet sich, die gebotene Sorgfalt walten zu lassen, um sicherzustellen, dass er die Identität und Art jedes Käufers, an den er die Produkte verkauft, überprüft.
2. Der Käufer bestätigt, dass die Produkte nur vertrieben, verkauft und für die Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden.
3. Der Käufer bestätigt, dass die Produkte nur mit kompatiblen Sahneaufschäumern und -spendern verwendet werden.
4. Der Käufer stimmt zu und bestätigt, dass er die Produkte nicht an Personen verkaufen wird, von denen er glaubt, dass sie unter 18 Jahre alt sind oder die die Produkte anders als zur Zubereitung von Speisen und Getränken und anders als mit kompatiblen Sahneaufschlägern und -spendern verwenden werden.
5. Der Käufer ergreift angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Produkte nur in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung verwendet und sicher aufbewahrt werden, damit sie nicht missbraucht werden können.
6. Der Käufer stellt sicher, dass er beim Verkauf der Produkte die Herstellerkennzeichnung verwendet oder, falls der Käufer seine eigene Kennzeichnung verwendet, dass seine eigene Kennzeichnung deutlich darauf hinweist, dass das Produkt ausschließlich für die Gastronomie bestimmt ist verwenden und dass jede andere Verwendung nicht erlaubt, schädlich und illegal ist.
7. Der Käufer bestätigt, dass er sich der Gefährlichkeit von Distickstoffmonoxid bewusst ist und stimmt zu, dass er die Verpackung nicht verbauen oder verändern wird, um die Sicherheitsinformationen des Herstellers zu verschleiern, es sei denn, die eigene Kennzeichnung oder Verpackung des Käufers entspricht Unterabschnitt 6.
8. Die Produkte dürfen niemals an Bord eines Flugzeugs gebracht, in irgendeiner Weise erhitzt oder mit etwas anderem als einem kompatiblen Spender oder Rührgerät durchstochen werden.
9. Der Käufer wird alle angemessenen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass die Bedingungen dieser Richtlinie für einen solchen Weiterverkauf gelten, wenn seine Käufer selbst beabsichtigen, das Produkt weiterzuverkaufen.